Verfassungsmäßigkeit des Zensus 2011;
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. September 2018

Recht3_Urteil

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 19. September 2018 entschieden, dass die Vorschriften, die die Vorbereitung und Durchführung des Zensus 2011 zum Gegenstand hatten, mit der Verfassung vereinbar sind. Sie verstoßen nicht gegen die Pflicht zur realitätsnahen Ermittlung der Einwohnerzahlen der Länder und widersprechen insbesondere nicht dem Wesentlichkeitsgebot, dem Bestimmtheitsgebot oder dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Auch ein Verstoß gegen das Gebot föderativer Gleichbehandlung liegt nicht vor, da die Ungleichbehandlung von Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern gerechtfertigt ist.

LKT Rundschreiben Nr. 506/2018 [PDF-Dokument: 67 kB]

02.10.2018